Allgemeine Geschäftsbedingungen der XeNET Gesellschaft für Informations- und Kommunikationssysteme mbH

vom 16.02.1998

§1 Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand dieser Bedingungen sind Verträge, die zwischen der Firma XeNET Gesellschaft für Informations- und Kommunikationssysteme mbH, nachfolgend XeNET genannt, und ihren Vertragspartnern, nachfolgend Kunde genannt, geschlossen werden sowie die Produkte der Firma XeNET, bestehend aus Waren, Programmen, Daten und Dienstleistungen. Diese AGB gelten für alle, auch zukünftige, Verträge, auch wenn sie nicht explizit erneut vereinbart werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner sind für XeNET unverbindlich, auch wenn kein ausdrücklicher Widerspruch durch XeNET erfolgt.

§2 Angebote und Bestellungen
Angebote, Bestellungen, Liefermöglichkeiten und -fristen sind freibleibend. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten.

§3 Lieferungen
Leistungsfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie im Vertrag ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Die vereinbarte Frist verlängert sich bzw. der vereinbarte Termin verschiebt sich bei einem von XeNET nicht zu verantwortenden unvorhersehbaren Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum. Alle Lieferungen bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von XeNET. Gerät XeNET mit einer geschuldeten Leistung in Verzug, so tritt eine Haftung gemäß §8 AGB in Kraft. Der Vertragspartner ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn XeNET eine vom Vertragspartner gesetzte, angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muß.

§4 Versand
Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz oder Lager von XeNET. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager von XeNET verläßt. Die Festlegung der Versandform, des Versandunternehmens und des Versicherungswertes der Sendung behält sich XeNET vor. Der Kunde erkennt dies mit der Auftragserteilung an. Besondere, vom Kunden gewünschte Versandformen, und -arten und Versicherungswerte sind XeNET spätestens mit der Bestellung in schriftlicher Form anzuzeigen. Die Kosten des Versandes gehen auf jeden Fall zu Lasten des Kunden.

§5 Preise, Zahlung
Die jeweiligen Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie sind mit der Auslieferung des Produktes sofort ohne Abzug fällig, sofern nicht schriftlich andere Bedingungen vereinbart wurden. Der Vertragspartner gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug, auch wenn der Zahlungsausgleich nicht angemahnt wird. Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnet XeNET Verzugszinsen in Höhe von 1% vom Rechnungsbetrag pro Monat. XeNET ist bei Ausbleiben von Zahlungen des Kunden berechtigt, die angebotenen Leistungen vorübergehend einzuschränken oder einzustellen. Diese Maßnahme entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
Gegen Ansprüche von XeNET kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
Wird als Zahlungsform das Lastschriftverfahren gewählt, so hat der Kunde für eine ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen. Wird die Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu verantwortenden Gründen zurückgewiesen, so ist XeNET berechtigt, Schadensersatz bis zu einer Höhe von 10 € geltend zu machen.

§6 Verantwortlichkeit und Kosten für Leitungen
Für die Bereitstellung von Datenkommunikationsdiensten definiert XeNET einen Übergabepunkt. Falls nicht explizit angegeben ist der Access-Server in den Geschäftsräumen von XeNET der Übergabepunkt. Die Verantwortlichkeit für die Datenverbindung ab dem Übergabepunkt bis zum Kunden und deren Finanzierung liegt beim Kunden, sofern schriftlich keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Befindet sich der Übergabepunkt in den Räumen des Kunden, so ist dieser verpflichtet, Mitarbeitern von XeNET für Wartungsarbeiten jederzeit Zugang zu den Geräten zu gewähren, deren Betrieb in der Verantwortung von XeNET liegt.

§7 Verantwortung für Inhalte von übermittelten Daten
Eine Verantwortung für die Inhalte von übermittelten Daten liegt ausschließlich bei deren Urheber, da XeNET aus technischen und rechtlichen Gründen keine Zensur auf diese Daten ausüben kann. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Dateninhalte liegt in der Verantwortlichkeit der Vertragspartner beziehungsweise deren gesetzlicher Vertreter. Kunden, die minderjährigen Zugang zu Angeboten von XeNET verschaffen, verpflichten sich, für die Einhaltung der Jugendschutzgesetze sorge zu tragen. Die Verbreitung oder das Schaffen von Zugangsmöglichkeiten zu Daten mit strafbarem Inhalt durch einen Vertragspartner mit Hilfe der von XeNET zur Verfügung gestellten Technik sind untersagt. XeNET ist nicht verpflichtet, dieses zu kontrollieren. Sollten XeNET derartige Verstöße bekannt werden, so ist XeNET jederzeit berechtigt, deren sofortige Entfernung anzuweisen oder das Vertragsverhältnis fristlos zu beenden.

§8 Haftung
Die Produkte von XeNET beruhen zu einem Großteil auf Leistungen und Geräten von Dritten, auf deren fehlerfreie Leistungen XeNET keinen Einfluß nehmen kann. Daher kann eine umfassende Gewährleistung auf die ständige Verfügbarkeit unserer Produkte und die Fehlerfreiheit eingesetzter Geräte nicht übernommen werden.
Ansprüche auf Schadensersatz, Ersatz von Folgeschäden oder entgangenem Gewinn sind daher grundsätzlich ausgeschlossen. Ein solcher Anspruch besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden von XeNET.

§9 Vertragslaufzeiten und Kündigung
Verträge werden, soweit im einzelnen nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ohne Angabe von Gründen ist eine Kündigung von jeder Seite mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Eine Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
Bei einem Verstoß des Vertragspartners gegen einen oder mehrere Bedingungen des Vertrages behält sich XeNET das Recht auf eine sofortige Kündigung vor.
Macht der Kunde schuldhaft falsche Angaben zu seiner Person, seiner Anschrift oder seiner Bankverbindung, so ist XeNET zur sofortigen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde der Aufforderung zur Berichtigung der Angaben innerhalb von 2 Wochen nicht nachkommt.

§10 Weitergabe von Produkten
Zugänge zu Datenkommunikationsdiensten von XeNET sind an den Vertragspartner gebunden und grundsätzlich nicht übertragbar. Die Weitergabe von Dienstleistungen von XeNET, insbesondere die Bereitstellung von Internet-Zugängen und Speicherplatz an Dritte, sowie die Weiterverbreitung von Daten oder die Vergabe von Unterlizenzen ist grundsätzlich nicht gestattet.
Im Einzelfall kann eine abweichende schriftliche Vereinbarung mit XeNET getroffen werden.

§11 Mißbräuchliche Nutzung
Dem Kunden ist es untersagt, andere als die von XeNET zugewiesene Netzadressen zu verwenden oder sich mit falschem Namen anzumelden. Ferner ist die vorsätzliche Behinderung anderer Netzteilnehmer oder eine ziellose Übertragung großer Datenmengen nicht erlaubt. Das Abhören von Datenübertragungen oder der unberechtigte Zugang zu fremden Daten bzw. fremden Rechner ist ebenfalls unzulässig. Verstöße gelten als Mißbrauch und berechtigen XeNET zur Kündigung.
XeNET kann bei akutem Verdacht auf Mißbrauch Zugänge unverzüglich vorübergehend sperren.

§12 Verantwortung für Zugangsberechtigungen
Jeder Vertragspartner ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsberechtigung zu unserem Rechnersystem selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Mißbrauch von Zugangsberechtigungen übernimmt XeNET nicht. In diesem Zusammenhang wird jeder Vertragspartner, der bei XeNET eine Zugangsberechtigung erwirbt, darauf hingewiesen, Paßwörter sicher zu wählen und regelmäßig zu ändern.
Erkannter Mißbrauch einer Zugangsberechtigung ist XeNET unverzüglich zu melden.

§13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch XeNET erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.
Die in Verträgen enthaltenen personenbezogenen Daten können von XeNET erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Dies gilt auch für Verbindungsdaten, sofern für die Entgeltabrechnung erforderlich. Die Verbindungsdaten werden spätestens 2 Monate nach Begleichung der Rechnung gelöscht.
XeNET darf die Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und der bedarfsgerechten Gestaltung der angebotenen Leistungen verarbeiten und nutzen, soweit der Kunde dem nicht schriftlich widersprochen hat.

§14 Abbau und Rücktransport überlassener Geräte bei Vertragende
Bei regulärem oder vorzeitigem, von XeNET mitverschuldeten Vertragende notwendige Abbauten und Rücktransporte von überlassenen Geräten erfolgt durch XeNET und werden zu Lasten des Vertragspartners abgerechnet.

§15 Schlußbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag können nur in schriftlicher Form verabredet werden.
XeNET ist berechtigt, diese AGB sowie andere Leistungsbeschreibungen oder Preise nach rechtzeitiger Bekanntgabe zu ändern. Sofern XeNET die AGB zu Ungunsten des Kunden ändert, kann dieser das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich kündigen.
Verträge bleiben auch nach rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen der Verträge oder der AGB wirksam, soweit dieses nicht eine unzumutbare Härte für eine der Parteien darstellt.
Für vertragliche Beziehungen gilt deutsches Recht.
Erfüllungs- und Gerichtsstandort ist Clausthal-Zellerfeld.